Re: Gesetzliche Richtlinien bei Feuershows!?


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Verfasst von lilly am 05. Jänner 2004 um 11:12:54:

Als Antwort auf: Re: Gesetzliche Richtlinien bei Feuershows!? verfasst von werner am 05. Jänner 2004 um 08:00:49:

: ein/e augebildete/r pyrotechniker/in ist für eine feuerperformance nicht erforderlich. es gibt auch keine pflichtversicherung, ich würde bei regelmäßigen auftritten aber eine empfehlen.
: auftritte mit feuer müssen bei der veranstaltungspolizei auch als solche deklariert werden. in geschlossenen räumen ist eine genehmigung der feuerwehr erforderlich. in parks oä. muss das umweltamt sein ok geben. (veranstalter/in).
: achte bei auftritten aus eigenem interesse auf größtmögliche sicherheit. absperrungen zum publikum (ca 2-3m zur bühne), keine leicht brennbaren gegenstände im bühnenbereich, kontrolle der spielgeräte, vorsicht mit brenn-flüssigkeiten, geeignete löschmöglichkeiten (löschdecke/feuerlöscher), bekleidung aus naturfasern oder leder, sauberkeit/umweltschutz, etc.
: ein vertrag ist immer vorteilhaft ...


hallo werner,
danke für deine hilfe, ich würde nur gern wissen ob ich das auch irgendwo nachlesen kann, oder mir nochmals bestätigen lassen kann(veranstaltungspolizei?oder so)
versicherung bei regelmäßigen? meinst du damit, dass ich mich und meine ganze Gruppe für jede Show z.B. bei der 2Wiener Städtischen"versichern lasse
weisst du vielleicht auch, wenn der Fall eintritt un ich jemanden bei der performance mit feuer verletze, ob der veranstalter mit seiner veranstalterhaftpflichtversicherung haftet,oder nicht?

ich hab das nähmlich als besondere vereinbarung in unseren gastspielvertrag reingeschrieben!

ich nehme mal an, dass du auch solche auftritte machst!
wie läuft das bei dir, wenn ich fragen darf?

eine letzte frage hätte ich noch!weisst du bescheid wie man so eine performancegruppe rechtlich deklarieren muss. das heisst müssen wir uns irgendwo melden, steuern zahlen, honorarnoten ausstellen?

ich währe die sehr dankbar für eine antwort
lilly



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