Re: Gesetzliche Richtlinien bei Feuershows!?


[ Weitere Antworten ] [ Jonglieren.at: Open Page Archiv ]

Verfasst von werner (office [AT] infire . at) am 06. Jänner 2004 um 09:27:49:

Als Antwort auf: Re: Gesetzliche Richtlinien bei Feuershows!? verfasst von lilly am 05. Jänner 2004 um 11:12:54:

: hallo werner,
hi lilly

: danke für deine hilfe, ich würde nur gern wissen ob ich das auch irgendwo nachlesen kann, oder mir nochmals bestätigen lassen kann(veranstaltungspolizei?oder so)

meine ratschläge bestehen aus emphirischen wissen (organisation bzw anmeldung der veranstaltungen beim festival of fiery arts). ich werde mich aber erkundigen, welche gesetze feuerauftritte regeln. die örtliche veranstaltungspolizei bzw feuerwehr kann sicher weiterhelfen. und es ist nicht falsch bei diesen stellen auch die zuständigen leute zu kennen.

: versicherung bei regelmäßigen? meinst du damit, dass ich mich und meine ganze Gruppe für jede Show z.B. bei der 2Wiener Städtischen"versichern lasse

ich bin bei der axa nordstern für alle aktivitäten eines jahres auf eur 720.000,- versichert. pyro-andy versucht gerade eine versicherung für alle österreichischen performer/innen aufzutreiben. das sollte in den nächsten monaten passieren und wird sicher hier im forum angeboten werden ...

: weisst du vielleicht auch, wenn der Fall eintritt un ich jemanden bei der performance mit feuer verletze, ob der veranstalter mit seiner veranstalterhaftpflichtversicherung haftet,oder nicht?
: ich hab das nähmlich als besondere vereinbarung in unseren gastspielvertrag reingeschrieben!

sollte ein schaden eintreten, wird sicher untersucht, ob fahrlässigkeit im spiel war. deine frage ist ein komplexes rechtsproblem, dass sicher von fall zu fall unterschiedlich gelöst würde. bei formulierungen in verträgen sollte fachkundiger rat eingeholt werden, damit klar ist, ob solche vertragsklauseln auch im ernstfall einklabar sind. wenn zb ein brennender stock mit voller wucht das auge eines zusehers trifft, geht es (mal ganz abgesehen von der menschlichen problematik) um viel geld, das niemand (performer/in, veranstalter/in, versicherung) freiwillig bezahlen will.

: ich nehme mal an, dass du auch solche auftritte machst!
: wie läuft das bei dir, wenn ich fragen darf?

wie schon gesagt, die mitglieder unserer gruppe sind versichert. absperrungen, geeigneter auftrittsplatz (im zweifelsfall umbauen oder sogar absagen), 1-2 feuerlöscher, gerätelöschdecke, personenlöschdecke, auftrittsvereinbarungen etc

: eine letzte frage hätte ich noch!weisst du bescheid wie man so eine performancegruppe rechtlich deklarieren muss. das heisst müssen wir uns irgendwo melden, steuern zahlen, honorarnoten ausstellen?

höchst komplexe frage! honorarnoten müssen ausgestellt werden (mit fortlaufender nummer), steuern müssen gezahlt werden, meldung zumindest beim finanzamt. andere anmeldungen hängen von der organisationsform und den bedürfnissen der gruppe ab (freiberuflich, gesellschaft, sozialversicherung, etc)
in fire arbeitet rechtlich als verein, der gegenüber den veranstalter/inne/n auftritt. der großteil des geldes wird an die performer/innen ausbezahlt (wieder honorarnoten). während der verein keinen gewinn macht, müssen die ausbezahlten gelder wie alle anderen persönlichen einnahmen pro jahr versteuert werden. das rechtlich alles stimmt, garantiert unserer steuerberater (kostet weniger als er bringt)

: ich währe die sehr dankbar für eine antwort
: lilly




Weitere Antworten:



[ Weitere Antworten ] [ Jonglieren.at: Open Page Archiv ]