Re: Gesetzliche Richtlinien bei Feuershows!?


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Verfasst von werner (office [AT] infire . at) am 05. Jänner 2004 um 08:00:49:

Als Antwort auf: Gesetzliche Richtlinien bei Feuershows!? verfasst von lilly am 03. Jänner 2004 um 12:55:34:

ein/e augebildete/r pyrotechniker/in ist für eine feuerperformance nicht erforderlich. es gibt auch keine pflichtversicherung, ich würde bei regelmäßigen auftritten aber eine empfehlen.
auftritte mit feuer müssen bei der veranstaltungspolizei auch als solche deklariert werden. in geschlossenen räumen ist eine genehmigung der feuerwehr erforderlich. in parks oä. muss das umweltamt sein ok geben. (veranstalter/in).
achte bei auftritten aus eigenem interesse auf größtmögliche sicherheit. absperrungen zum publikum (ca 2-3m zur bühne), keine leicht brennbaren gegenstände im bühnenbereich, kontrolle der spielgeräte, vorsicht mit brenn-flüssigkeiten, geeignete löschmöglichkeiten (löschdecke/feuerlöscher), bekleidung aus naturfasern oder leder, sauberkeit/umweltschutz, etc.
ein vertrag ist immer vorteilhaft ...





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