Re: Rechtliche Anforderungen bei Feuershow?!


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Verfasst von Klausi (idee . goeschl [AT] creativ-fabrik . at) am 08. Jänner 2004 um 01:50:24:

Als Antwort auf: Rechtliche Anforderungen bei Feuershow?! verfasst von lilly am 03. Jänner 2004 um 09:35:18:

Grüß dir!
Das Arbeiten mit Feuer trägt immer ein hohes Risiko mit sich, da du andere verletzen könntest, was mit einer der Hand des Jongleurs entschwebenden Keule natürlich genauso geschehen kann.
Prinzipiell musst du zwischen Indoor und Outdoor unterscheiden.
In Räumen kommt immer die Frage der feuerpolizeilichen Auflagen zu tragen.
Das ist mit Veranstalterseite, am sichersten schriftlich zu klären.
Outdoor bist du in der Wildnis. Da ist es dein persönliches Verantwortungsgefühl, die notwendigen Sicherheitsabstände zu gewährleisten und etwaige von Veranstalterseite aus zu stellende Sicherheitskräfte zu instruieren.
Was Versicherungen und Feuerkünstler anbelangt, wird die Verunsicherung eher größer, wenn du mit einem Keiler sprichst.
Einen Auftritt mit allen Eventualitäten vertraglich zu einem dir aprobaten Preis zu erkaufen wird wohl eher eine der deutlicheren Varianten der Illusion von Absicherung ergeben.
Künstlerversicherung ist nach wie vor ein zwar instabiler, aber erprobenswerter Begriff. Nimm Kontakt mit Theatergruppierungen/Vereinen auf und erkundige dich da rechtlich.
Die haben den Status, Künstler schützen zu wollen und sind entgegenkommend und billig (Mitgliedsbeiträge!). Z.B. IG Freie Theater.
Du bistne Deutsche, weilste nen Vertrach aufsetzn machst?
Erkundige dich vorsichtshalber bei deinem Finanzamt über die Steuersätze und Freibeträge.
Gerne, Klausi



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