Re: Rechtliche Anforderungen bei Feuershow?!


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Verfasst von sad am 02. November 2004 um 13:46:52:

Als Antwort auf: Re: Rechtliche Anforderungen bei Feuershow?! verfasst von janosch rabiatov am 25. Jänner 2004 um 19:52:08:

: klausi, du bist so ein netter kerl, das haut mich immer um. einschlägige bestimmungen bietet dazu auch das StGB /Strafgesetzbuch, dort glaub ich paragraf 186 oder so, das heisst dort: VERURSACHUNG EINER FEUERSBRUNST.

: wenn wir uns wieder sehn, klausi, lass uns ein bissl feuersbrünstig sein...
: janosch





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