Verfasst von sad am 02. November 2004 um 13:46:52:
Als Antwort auf: Re: Rechtliche Anforderungen bei Feuershow?! verfasst von janosch rabiatov am 25. Jänner 2004 um 19:52:08:
: klausi, du bist so ein netter kerl, das haut mich immer um. einschlägige bestimmungen bietet dazu auch das StGB /Strafgesetzbuch, dort glaub ich paragraf 186 oder so, das heisst dort: VERURSACHUNG EINER FEUERSBRUNST.
: wenn wir uns wieder sehn, klausi, lass uns ein bissl feuersbrünstig sein...
: janosch