Verfasst von Hartmut (hartmut . schnedl [AT] web . de) am 25. Juli 2002 um 23:01:26:
Als Antwort auf: Re: Kunst und Recht, verfasst von rote zora am 14. Juli 2002 um 21:18:31:
Für Wien gelten recht rigide Vorschriften: Bei Darbietungen in Parks, in Fußgängerzonen und an öffentlichen Plätzen ist die Mitwirkung von gefährlichen oder exotischen Tieren, sowie der Gebrauch von offenem Feuer und Waffen verboten. Nähere Informationen gibt's bei der MAA 36.