Re: Fotos und Rechte


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Verfasst von Martin (a9206826 [AT] unet . univie . ac . at) am 02. Mai 2002 um 15:24:55:

Als Antwort auf: Re: Fotos und Rechte verfasst von paula am 16. April 2002 um 22:21:30:

: :ich habe noch nie einen derartigen unsinn gelesen.
: hier werden äpfel und birnen und schokolade und einfach alles durcheinandergewürfelt.

So wie du hier deutsches mit österreichischem Recht vermischt?
(Hint: .at in www.jonglieren.at steht für Österreich).

: bildnisschutz ist ein besonderes persönlichkeitsrecht.

In Deutschland. In Österreich ist er nur eine Ausnahme zum Urheberrecht
(die url findest im Thread weiter oben).

: es hat nicht im geringsten etwas zu tun mit urheberrechten, die den schöpfer von werken schützen.
: agbs hingegen sind vorformulierte vertragsbestandteile.

Es war nicht von agbs die Rede, sondern vom (österreichischen) ABGB, dem
Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch.

: bildnisschutz oder auch "recht am bild" schützt die abgebildete person vor
: veröffentlichungen ohne einwilligung.
: ausnahmen (hier ist die einwilligung verzichtbar): personen der zeitgeschichte (alsolute und relative)
: personen die als "beiwerk" auf einer aufnahme erscheinen, also nicht hauptbestandteil
: oder mittelpunkt einer aufnahme sind
: personen, die teilnehmer von versammlungen und aufzügen sind.
: einwilligung kann stillschweigend erfolgen (z.B. durch Entgegennahme eines Honorars)
: oder konkludent, in dem der Abgebildete posiert.

Danke für die Erläuterungen punkto deutsches Recht.

: ich hoffe, das reicht als antwort. die frage habe ich nicht gelesen. bin nur

Die Frage stellt oft den Zusammenhang her..

: er zufall auf die anmerkungen meiner vorkommetatoren gestoßen, die mir die
: fußnäglen kräuseln ließen.
: vielleicht sollten sich menschen, die von bestimmten materien so offensichtlich
: nichts verstehen, sich besser zurückhalten.

Der Thread diente auch dazu, die Zusammenhänge herauszuarbeiten.
Konstruktive Beiträge sind immer willkommen, ansonsten laß es bleiben.


lg, Martin



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