Re: feuer im garten


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Verfasst von wb (wb [AT] aufriss . at) am 05. Juli 2006 um 18:25:25:

Als Antwort auf: feuer im garten verfasst von mariposa am 03. Juli 2006 um 21:39:29:

aus der wiener brandschutzverordnung:

Beim offenen Verbrennen von Gegenständen oder Stoffen ist
ein allseitiger Sicherheitsabstand von mindestens ->5 m<-[1] zu
Baulichkeiten und brennbaren Gegenständen einzuhalten. Die
Verwendung ->brennbarer Flüssigkeiten<-[2] zum Entzünden oder Anfachen
eines offenen Feuers ist verboten. Jedes offene Feuer muß von
einer erwachsenen, hiezu ->befähigten<-[3] Person ständig überwacht
werden.

[1]: großer innenhof oder garten und noch dazu das einverständnis des besitzers sind nötig. du darfst ein feuer o.ä also im normalfall nur im eigenen garten (oder im garten von jemanden, der es dir erlaubt), und das weit genug von anderen gebäuden anzünden.
[2]: rein textmässig, schliesst daß die verwendung von feuer-poi diabolo etc in wien aus. dafür bräuchte man dann sicher eine sondergenehmigung.
[3]: befähigte person ist wohl jemand, der eine entsprechende ausbildung gemacht hat, sicher bin ich mir da aber nicht.

fazit: eigentlich nicht erlaubt...

aber: such dir ne abgelegene wiese (donauinsel weit draussen) und üb einfach... denn wo kein kläger, da kein richter..


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