Re: versicherung für feuerauftritte??


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Verfasst von janoscvh rabiatov am 01. Juni 2004 um 10:07:30:

Als Antwort auf: versicherung für feuerauftritte?? verfasst von lilly am 28. Mai 2004 um 15:14:05:

feuerjonglage ist nicht versicherbar.
dazu folgendes:
österreichisches strafgesetzbuch StGB paragraf 169 ff...
vergiss versicherungen. versichern ist feigheit.
janosch rabiatov



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