Verfasst von Ich tue hiemit öffentlich kund und zu wissen... am 28. Jänner 2004 um 17:10:57:
Als Antwort auf: Re: Zertifizierter Poi Schwinger verfasst von Reinhard am 22. Jänner 2004 um 18:32:55:
... dass Reinhard1 sich bis 31. Dezember 2004 als (lizenzierter) Wippeur (TM) bezeichnen darf.
Reinhard schrieb:
: Übrigens würde ich mich, um den ärgerlichen
: "Gaukler und Feuerschlucker" Unfug endlich
: abzustellen, ab jetzt gerne als Wippeur bezeichnen
: und bitte Dich um Bekanntgabe Deiner Kontonummer
: (am Besten gleich in diesem Forum) um Dir die
: fälligen 500€ für´s erste Halbjahr überweisen zu
: können.
Danke für dein Interesse und Willkommen im Club! Ich habe (aus verständlichen Gründen) im ersten Posting verschwiegen, dass der allererste Wippeur-Lizenznehmer aus Werbegründen für die ersten beiden Halbjahre keine Lizenzgebühr entrichten muss. Daher erübrigt sich die Überweisung.
wolfgang e. h.