Re: Rechtslage beim Einradfahren


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Verfasst von Mathias Frey, Finanzjongleur (FinanzJongleur [AT] hotmail . com) am 03. September 2001 um 01:17:53:

Als Antwort auf: Rechtslage beim Einradfahren verfasst von Yvonne am 26. August 2001 um 22:32:51:

Das kommt ganz drauf an wo du fahren willst. Da die Rechtslage jeweils Sache der Länder ist, gibt's auch neun verschiedene Antworten. In Niederösterreich ist es jedenfalls so, dass ein Einrad laut Definition kein Fahrrad ist. Nicht weil es nämlich weder 2. Rad noch Lenkung besitzt, sondern weil es kein "...Vorrichtung zur Übertragung der Pedalkraft auf das Anriebsrad..." hat. Ergo fehlt halt die Kette, ist ja wirklich das Erste was einem abgeht, wenn man ein Einrad sieht... Du kannst also damit (weil es ein Spielzeug ist) am Gehsteig fahren, nicht aber auf der Straße.
Die Rechtslage ändert sich allerdings bei Benützung einer Giraffe, da hier ja die Kette vorhanden is. Hiermit kannst du dann problemlos auch auf der Straße und am Radweg fahren, allerdings musst du dann alle Vorschriften erfüllen, dich auch für normale Fahrräder zutreffen. Und dazu gehören neben Klingel und Licht eben auch ".. zwei voneinand unabängig bremsbare..." Rädeder. Da haben wir also den Salat...
Ergo scheiß einfach auf die Rechtslage, fahr herum und pass auf, dass du keine alten Weiber beim Taubenfüttern niederwalzt...
Und wer das mit der NÖ Einradverordnung nicht glauben will, dem schickt die Kremser Jonglierwerkstatt die Kopie des Originals gegen Bezahlung von ATS 100 Bearbeitungsgebühr inkl. Porto und Versand.




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